Bauerwartungsland
sind Flächen, die sich nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen
Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit
tatsächlich erwarten lassen.
Diese Erwartung kann sich
insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im
Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder
auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes
gründen.