Baumschutz

Bäume unterliegen, soweit es sich nicht um Obstbäume handelt, ab einer
bestimmten Größe, die von dem Stammumfang abhängt, besonderem Schutz.
Regelungen hierüber enthält die Baumschutzverordnung. Das Berliner
Naturschutzgesetz regelt darüber hinaus auch die Zeiten, in denen ein
Baum- oder Strauchschnitt unzulässig ist.