Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine so genannte Ministerverordnung, die mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der
Ermächtigung in Paragraph 9a BauGB erlassen wird.
Sie enthält Abschnitte über
- die Art der baulichen Nutzung,
- das Maß der baulichen Nutzung,
- die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen sowie
- Überleitungs- und Schlussvorschriften.
Die BauNVO liegt inzwischen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 vor. Sie konkretisiert die in den Bauleitplänen
(Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) der Gemeinden möglichen Festsetzungen. Von hervorgehobener Bedeutung sind die Vorschriften über
die verschiedenen Baugebiete (zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete) und die in ihnen zulässigen baulichen Nutzungen.
Die BauNVO in ihrer Fassung von 1990 hat sich bewährt und ist daher bis heute nicht grundlegend geändert worden.