Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht gehört wie das Bauplanungsrecht zum öffentlichen
Baurecht. Das Bauordnungsrecht soll Gefahren für Leib und Leben, die
durch baurechtswidrige Zustände verursacht werden können, verhindern.
Das Bauordnungsrecht unterliegt der Zuständigkeit der Bundesländer, Die
die Landesbauordnungen (in Berlin: Bauordnung für Berlin) erlassen.

Die Bauaufsichtsbehörde darf im bauaufsichtlichen Verfahren nur nach
Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Dadurch wird also
ausschließlich die bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche
Zulässigkeit eines Vorhabens prüfen. Private Rechte Dritter werden
durch eine Baugenehmigung nicht berührt.