Der Bebauungsplan ist das verbindliche Instrument der Bauleitplanung
für ein begrenztes Gebiet. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Der Bebauungsplan kann Baurechte schaffen, aber auch
aufheben. Der Bebauungsplan kann durch Normenkontrolle überprüft
werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens richtet
sich ausschließlich nach seinen Festsetzungen.
Als qualifizierter Bebauungsplan muss er mindestens Festsetzungen über
die Art und das Maß der Baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.