Denkmalschutzes ist der Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturdenkmalen.
Nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin gibt es die Unterscheidung von
Baudenkmalen, Gartendenkmalen und Bodendenkmalen. Baudenkmale sind
bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen. Zu einem Baudenkmal
gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem
Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Gartendenkmale sind Grünanlagen, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe,
Alleen oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung.
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befunden haben.
Die Denkmale sind in einem öffentlichen Verzeichnis nachrichtlich eingetragen (Denkmalliste Berlin). Die Einträge in der Denkmallliste sind alphabetisch nach Bezirken, Denkmalkategorien und nach Hauptadressen geordnet.