Erschließung ist die Verbindung eines Grundstücks mit der öffentlichen
Infrastruktur. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt auch von einer
gesicherten Erschließung ab. Unter Erschließung wird die erforderliche
Straße, der Fuß- und Radweg sowie neben der verkehrlichen Anbindung
auch die Abwasser- und Abfallentsorgung, Strom- und Wasserversorgung
verstanden.