Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Soweit die Definition!
In
der Grundstückswertermittlung ist die GFZ eine wichtige Größe bei der
Bestimmung des Bodenwertes. Weicht die GFZ des Bewertungsgrundstückes
von ortsüblich bebauten Grundstücken wesentlich ab, hat dies
unmittelbaren Einfluss auf den Bodenwert pro Quadratmeter, wenn diese
Differenzierung regional marktüblich ist.
Die Geschossfläche ist die Summe aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Ein Vollgeschoss definiert sich durch § 20 Abs. 1 BauNVO.
Bei
der Wertermittlung von Grundstücken wird die Wertigkeit eines
Quadratmeter Bodens u.a. durch Umrechnungskoeffizienten GFZ:GFZ vom
sogenannten Richtwertgrundstück abgeleitet, wenn keine Vergleichspreise
vorrätig sind. Die entsprechenden Umrechnungskoeffizienten sind
veröffentlicht in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR).