Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Die HOAI regelt verbindlich die Honorare im Planungsbereich des
Bauwesens. Dies bedeutet, dass der Begriff des Ingenieurs hier nur auf
den Bauingenieur zutrifft. Die HOAI hat durch die preisrechtliche
Verbindlichkeit (gem. Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und
Architektenleistungen) annähernd Gesetzescharakter.

Die
Vergütung der einzelnen Leistungen wird unter Zuhilfenahme der so
genannten Leistungsphasen berechnet.

 

  • Teil I Allgemeine Vorschriften
  • Teil II Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten
  • Teil III Zusätzliche Leistungen
  • Teil IV Gutachten und Wertermittlungen
  • Teil V Städtebauliche Leistungen
  • Teil VI Landschaftsplanerische Leistungen
  • Teil VII Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
  • Teil VII a Verkehrsplanerische Leistungen
  • Teil VIII Leistungen bei Tragwerksplanungen
  • Teil IX Leistungen bei der Technischen Ausrüstung
  • Teil X Leistungen für Thermische Bauphysik
  • Teil XI Leistungen für Schallschutz und Raumakustik
  • Teil XII Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
  • Teil XIII Vermessungstechnische leistungen
  • Teil XIV Schluss- und Überleitungsvorschriften