Das Bauplanungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts. Das
Bauplanungsrechts hat das Ziel, eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherzustellen. Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks
sind vor allem die planungsrechtlichen Vorschriften maßgebend.
Bebauungspläne regeln die Bebauungen von Grundstücken. Falls diese
nicht vorhanden sind, kommen die Vorschriften der §§ 34 und 35
Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung.