Bodenrichtwert

Auf Grund der Kaufpreissammlung sind für jedes
Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter
Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, mindestens
jedoch für erschließungsbeitragpflichtiges oder
erschließungsbeitragsfreies Bauland zu ermitteln.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte
mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden
unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt
ist, jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu ermitteln. Die
Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen. Jedermann kann von der
Geschäftstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

vgl. Gutachterausschuss